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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Elite Parken

Stand 15.03.2025

A) Allgemeine Buchungsbedingungen für Online-Kunden

Online-Stellplatzbuchung. Stellplatzreservierung, Buchungsbestätigung, Umbuchung

  1. Mit der Bereitstellung des Online-Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der Elite-parken.de verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden („Mieter“), ein Angebot zum Abschluss eines Stellplatzmietvertrags gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Mietvertrag“) zu unterbreiten.
  2. Durch Betätigen des Buttons „Zahlung vornehmen“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Stellplatzmietvertrages ab. Eine gewerbliche Anmietung/Reservierung von Stellplätzen für Dritte bzw. deren Weitervergabe oder Untervermietung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Elite-parken.de.
  3. Der Mietzins (Parkentgelt) ist sofort bei Abgabe des Angebotes via Kreditkarte (Master Card oder VISA), Sofortüberweisung oder PayPal im Voraus zur Zahlung fällig. Die Annahme des Angebotes des Mieters erfolgt durch eine Bestätigung der Elite-parken.de unverzüglich nach Abgabe des Angebotes und Zahlung des Parkentgeltes (Buchungsbestätigung). Der Abschluss des Stellplatzmietvertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung des Eingangs der Zahlung des Parkentgeltes auf dem Konto der Elite-parken.de. Ist ein Einzug des Parkentgelts nicht möglich, so kommt ein Vertrag über die Stellplatzreservierung und Stellplatzmiete nicht zustande. Hat der Mieter das Fehlschlagen des Forderungseinzugs zu vertreten, so hat er der Elite-parken.de die dafür anfallenden Mehrkosten einschließlich eines Serviceentgelts in Höhe von 10,00 €/brutto zu erstatten. Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrages ist die Elite-parken.de verpflichtet, für den Mieter in der Parkanlage gemäß Buchungsbestätigung für die in der Buchungsbestätigung bestimmten Einstelldauer (Mietzeit) einen Stellplatz gegen Zahlung des in der Buchungsbestätigung genannten Parkentgeltes zum Gebrauch zu überlassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der gemäß Reservierung vereinbarten Parkanlage besteht nicht.
  4. Eine kostenlose Umbuchung ist grundsätzlich möglich, wenn diese mindestens 24 Stunden im Voraus (vor Beginn der gebuchten Mietzeit) erfolgt und wenn zwischen dem Beginn der bisherigen und der neuen gebuchten Mietzeit nicht mehr als 24 Stunden liegen. Die Umbuchung muss online über das Nutzerkonto des Mieters erfolgen. Sollte der Mieter den Stellplatz nicht nutzen, ohne dass eine Umbuchung erfolgt ist, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Parkentgeltes. Sollte durch das Umbuchen ein günstigeres Parkentgelt entstehen, ist eine Auszahlung des Differenzbetrages nicht möglich.
  5. Eine kostenlose Stornierung des Stellplatzmietvertrages ist grundsätzlich jederzeit bis 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Mietzeit möglich. Die Stornierung muss online über das Nutzerkonto des Mieters erfolgen. Sollte der Mieter den Stellplatz nicht nutzen, ohne dass eine Stornierung erfolgt ist, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Parkentgeltes.
  6. Bei Online-Buchungen wird bei folgenden Anfragen per E-Mail an info@elite-parken.de für die Bearbeitung ein Serviceentgelt in Höhe von 10,00 € brutto erhoben:
    • Stornierung und Erstattung des Parkentgeltes (nur möglich bei Anfragen bis 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Einfahrtzeit).
    • Erstattung des Parkentgeltes nach der Nutzung eines anderen Parkplatzes als des ursprünglich reservierten (nur möglich bei Kulanz der www.elite-parken.de).
    • Erstattung einer „Doppelzahlung“ des Parkentgeltes bei Einfahrt ohne Verwendung des bei der Reservierung angegebenen Identifikationsmediums oder bei Doppelbuchungen.

    Es werden nur Anfragen bearbeitet, die per Mail an info@elite-parken.de gesendet werden. Erstattungen in den vorgenannten Fällen erfolgen abzüglich des Serviceentgelts in Höhe von 10,00 € brutto.

  7. In folgenden Fällen erfolgt generell keine Erstattung des Parkentgelts:
    • Flugverspätungen und –ausfälle
    • Flug verpasst oder nicht wahrgenommen
    • Verweigerung der Beförderung
    • Krankheitsfälle
    • Fälle höherer Gewalt

B) Allgemeine Einstellbedingungen für Mieter

I. Mietvertrag

  1. Falls nicht schon ein Mietvertrag im Rahmen einer Online-Stellplatzbuchung geschlossen wurde, kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz zwischen der Elite-Parken und dem Fahrer (Mieter) mit der Einfahrt des Kraftfahrzeugs in die Parkanlage unter nachfolgenden Bedingungen zustande.
  2. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Parkbereiche sind teils videobeobachtet. Der Parkplatzbetreiber übernimmt jedoch keine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs oder Inhalts.

II. Parkentgelte, Mietzeit, Parkticket, Vertragsstrafe

  1. Das Parkentgelt bestimmt sich nach der Verweildauer zwischen Ein- und Ausfahrt eines Fahrzeuges in die bzw. aus der Parkanlage (Mietzeit) und nach der bei Einfahrt des Fahrzeuges geltenden Preisliste. Bei Online-Reservierung über die www.elite-parken.de hat der Mieter bei der Einfahrt die bei der Reservierung erteilte Reservierungsbestätigung vor zu legen.
  2. Außer bei Online-Reservierungen ist das Parkentgelt vor der Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkanlage an den Kassenautomaten oder bei der Verwaltung zu entrichten…
  3. Nach dem Bezahlvorgang ist die Parkanlage unverzüglich zu verlassen…
  4. Das Parkticket oder andere dem Mieter ausgehändigten Berechtigungsnachweise…
  5. Verliert der Mieter sein Parkticket oder den sonstigen Berechtigungsnachweis…

III. Nutzungsbestimmungen

  1. Der Mieter ist berechtigt, in der Parkanlage Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t ohne Anhänger sowie Motorräder („Fahrzeuge“) abzustellen…
  2. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der ausgewiesenen Stellplätze abgestellt werden…
  3. Innerhalb der Parkanlage darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
  4. In der Parkanlage ist nicht gestattet:
    • die Lagerung von Betriebsstoffen…
    • das unnötige Laufenlassen von Motoren…
    • das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor…
    • der Aufenthalt in der Parkanlage, sofern er nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeugs steht…
    • die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen…

    Elite Parken kann Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des Mieters abschleppen lassen, wenn…

  5. Der Mieter hat außerdem die sonstigen Benutzungsbestimmungen sowie Anweisungen des Personals zu beachten…
  6. Der Kunde muss mindestens 3 Stunden vor Abflug am Check In des Parkplatzes sein…
  7. Der Wagen des Kunden wird auf einem der Parkplätze des Anbieters geparkt, welcher eine Entfernung von bis zu 6km (ein Weg) sein kann.

IV. Haftung der Elite Parken

Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr der Nutzer…

V. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten…

VI. Zurückbehaltungsrecht, gesetzliches Pfandrecht

Der Elite Parken stehen wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht…

VII. Vertragsdauer, Kündigung, Räumung

  1. Der Vertrag endet mit der Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkanlage.
  2. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen…
  3. Der Mieter ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich zu entfernen…

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstandvereinbarung, Anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist Köln.
  2. Für das Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand ist Köln.